Hinweise zur Nutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz
Sofern bei Arbeiten an absturzgefährdeten Stellen kein ausreichender Schutz erreicht werden kann oder die Durchführung erforderlicher Schutzmaßnahmen im Hinblick auf die auszuführenden Arbeiten nicht gerechtfertigt ist, sind Haltegurte oder Auffanggurte einschließlich der zugehörigen Ausrüstungen und Verbindungsmittel einzusetzen.
Aufgabe dieser persönlichen Schutzausrüstung ist auch die Verminderung der im Falle eines Absturzes auftretenden Fangstoßkraft. Diese persönlichen Schutzausrüstungen müssen vor jeder Benutzung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand besichtigt und mindestens einmal jährlich einer wiederkehrenden Prüfung unterzogen werden.
Wir geben Ihnen gerne detaillierte Auskunft über Aufbewahrung, Nutzung, Haltbarkeit, Überwachung und Prüfung.